Benutzerordnung
Die Bibliothek Saalfelden ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Saalfelden, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Katholischen Pfarre Saalfelden. Ihre Benutzung richtet sich nach der BenutzerInnen- und Gebührenordnung.Ihre Einhaltung liegt im Interesse aller BesucherInnen.
Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt persönlich. Mit der Anmeldung erhalten die BenutzerInnen eine
LeserInnenkarte. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie BenutzerInnen- und Gebührenordnung der Bibliothek Saalfelden zur Kenntnis genommen zu haben.
- Die Anmeldung von Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt durch die gesetzliche Vertretung. Dieser verpflichtet sich, allenfalls nicht bezahlte Gebühren zu begleichen sowie allfällige Ersätze für die vertretene Person zu tragen.
- Namensänderungen und Änderungen der Wohnadresse und der Telefonnummer, sind der Bibliothek mitzuteilen.
Ausleihe
- Die Leihfrist beträgt bei Büchern und Hörbüchern drei Wochen. Bei Zeitschriften und DVDs eine Woche. Die Zahl der Entlehnungen ist mit max. 7 Medien pro Ausleihe begrenzt.
- Jede/Jeder BenutzerIn kann Vorbestellungen auf Medien der Bibliothek vornehmen.
- Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Es haften die BenutzerIn
auf deren Namen die Medien entliehen wurden.
- Wenn nicht bereits eine Vormerkung vorliegt, können ausgeliehene Medien vor Ablauf der Leihfrist verlängert werden.
Verlängern kann man:
- Bei Überschreitung der Entlehnfrist wird eine Versäumnisgebühr von € 1,50 pro Medium und überschrittener Woche verrechnet.
- Die Versäumnisgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die BenutzerIn keine telefonische oder schriftliche Mahnung erhalten haben.
Behandlung der entlehnten Medien, Haftung
- Alle entlehnten Medien sind sorgfältig zu behandeln.
- Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Bibliothek zu melden.
- Beschädigungen bitte nicht selbst beheben.
- Die Bibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Hard- und Software. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der/die BenutzerIn entstehen, wird von der Bibliothek keine Haftung übernommen.
Schadenersatz
- Bei Beschädigung oder Verlust von Medien sind die BenutzerInnen ersatzpflichtig.
- Bei einem nicht behebbaren Schaden oder bei Verlust ist grundsätzlich der Neuwert zu ersetzen. Sollte jedoch eine Neuanschaffung nicht möglich sein ist ein angemessener Ersatz
zu leisten.
Nutzung elektronischer Angebote und audiovisueller Medien
- Den BenutzerInnen der Bibliothek stehen Internetplätze zur Verfügung.
- Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge angeboten werden.
- Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder rassistischen Inhalts dürfen an den Internetplätzen der Bibliothek nicht aufgerufen, abgespeichert oder versandt werden.
- Erziehungsberechtigte erkennen mit ihrer schriftlichen Einverständniserklärung an, dass ihre Kinder Zugang zum Internet haben dürfen.
Verhalten in der Bibliothek
- Rauchen, Essen, Trinken und Telefonieren ist in der Bibliothek nicht gestattet.
- Größere Behältnisse (Taschen, Rucksäcke) sowie Sport- und Spielgeräte (Scooter, Rollerblades) dürfen während des Aufenthaltes in der Bibliothek nicht mitgenommen werden, sondern sind im Garderobenbereich zu deponieren.
- Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegengelassene, verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhanden gekommene Gegenstände der BenutzerInnen keine Haftung, dies gilt insbesondere auch für im Garderobenbereich deponierte Gegenstände.
Eltern haften für ihre Kinder
Gebührenordnung
gültig ab 01.01.2015
Kinder und Jugendliche bezahlen bis zum 18. Lebensjahr keine Jahresgebühr. |
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Jedoch Entlehngebühr |
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pro Hörbuch für 3 Wochen |
€ 1,00 |
pro DVD oder CD-Rom für 1 Woche |
€ 1,00 |
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Erwachsene bezahlen ab dem 18. bis zum 60. Lebensjahr für die Jahresgebühr |
€ 25,00 |
Zusätzlich eine Entlehngebühr |
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pro Hörbuch für 3 Wochen |
€ 1,00 |
pro DVD für 1 Woche |
€ 1,00 |
oder für die Einzelausleihe |
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pro Buch für 3 Wochen |
€ 2,00 |
pro Hörbuch für 3 Wochen |
€ 1,00 |
pro DVD oder Zeitschrift für 1 Woche |
€ 1,00 |
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SeniorInnen ab dem 60. Lebensjahr bezahlen für die Jahresgebühr |
€ 15,00 |
Zusätzlich eine Entlehngebühr |
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pro Hörbuch für 3 Wochen |
€ 0,50 |
pro DVD für 1 Woche |
€ 0,50 |
oder für die Einzelausleihe |
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pro Buch für 3 Wochen |
€ 1,50 |
pro Hörbuch für 3 Wochen |
€ 0,50 |
pro DVD oder Zeitschrift für 1 Woche |
€ 0,50 |
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Versäumnisgebühren betragen |
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für alle BenutzerInnen pro Medium und |
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überschrittener Ausleihwoche |
€ 1,50 |
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Ersatzausweis |
€ 4,00 |
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Gäste bezahlen zusätzlich zu den Entlehngebühren eine Kaution von |
€ 5,00 |